Wir sind mit unserer Arbeit als Immobilienmakler zufrieden, wenn Sie mit unseren Leistungen zufrieden sind.
Wir freuen uns daher sehr, wenn Sie uns nach Abschluss des Verkaufs oder der Vermietung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung im Allgäu ein offenes und ehrliches Feedback geben, das auch gerne etwas über die Allgäuer Weisheit "it gschimpft isch globat gnua" (nicht geschimpft ist gelobt genug) hinausgeht.
Nur mit Ihrem Feedback können wir uns kundenorientiert kontinuierlich weiter verbessern. Das für uns wertvollste Lob ist Ihre ehrliche Weiterempfehlung unserer Leistungen an andere Kunden.
Für Ihre erfolgreiche Weiterempfehlung unseres Immobilienmakler-Büros an andere Immobilieneigentümer im Allgäu möchten wir uns daher mit einer Weiterempfehlungsprovision bei Ihnen bedanken!
Und so läuft der Vorgang zur Provision für Sie ab:
1. Sie kennen einen Immobilieneigentümer, der sein Grundstück oder seine Wohnimmobilie im Allgäu verkaufen oder vermieten möchte
2. Bei der Immobilie handelt es sich um ein Baugrundstück (keine Wiesen, Wälder, etc.) oder um eine Wohnimmobilie (z.B. Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Wohnung,..)
3. Sie empfehlen dem Eigentümer unser Maklerbüro
4. Der Eigentümer meldet sich bei uns und erteilt uns für den Verkauf oder die Vermietung seiner Immobilie einen provisionsfreien oder provisionspflichtigen qualifizierten Alleinauftrag
5. Der Eigentümer gibt spätestens bei Erteilung des Maklerauftrages an, dass Sie uns ihm empfohlen haben
6. Der Eigentümer verkauft oder vermietet seine Immobilie an einen durch uns nachgewiesenen Käufer bzw. Mieter
7. Mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages bzw. mit Unterzeichnung des Mietvertrages durch alle Mietparteien haben Sie Ihre Weiterempfehlungsprovision verdient. Wir überweisen Ihnen die Provision innerhalb von 14 Tagen nach der Beurkundung/Mietvertragsunterzeichnung.
Die Provision für Ihre erfolgreiche Weiterempfehlung unseres Maklerbüros an einen Immobilienverkäufer oder -vermieter beträgt inklusive MwSt. 10 % aller Provisionen, die wir vom Verkäufer/Käufer/Vermieter erhalten.
Je Maklerauftrag kann nur eine Person als Tippgeber angegeben werden.
Der Eigentümer kann nicht sich selbst als Tippgeber angeben.
Der Tippgeber muss nicht zuvor Kunde bei uns gewesen sein.
Es ist auch möglich, dass Sie als Mieter einer Wohnung unsere Leistungen dem Eigentümer für die Nachmietersuche empfehlen.
Wichtig!
Der Tippgeber muss spätestens im Maklerauftrag benannt werden. Eine nachträgliche Benennung eines Tippgebers ist nicht möglich.
Keine Sorge – damit kein Tippgeber vergessen wird fragen wir den Eigentümer bei Auftragserteilung, auf welchem Wege oder durch wen er/sie auf uns aufmerksam geworden ist.