Wir bieten als Immobilienmakler für die Vermietung von Wohnimmobilien im Allgäu grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten an:
Es ist gesetzlich geregelt, dass für alle Wohnimmobilien zur Miete allein der Vermieter unsere Provision trägt, wenn er uns mit der Vermietung beauftragt hat (Bestellerprinzip). Diese für Sie als Mieter provisionsfreien Immobilien finden Sie auf unserer Webseite.
Wenn Sie stets über neue Objekte informiert werden und keine Angebote mehr verpassen wollen, registrieren Sie sich einfach über das Interessentenformular als Mietinteressent. Sobald Ihnen ein Objekt zusagt, nehmen Sie einfach telefonisch oder per Email Kontakt mit uns auf.
Kommt es zum Abschluss eines Mietvertrages über eines dieser Objekte, so bezahlt alleine der Vermieter unsere Provision.
Sie können durch Erteilung eines schriftlichen, von Ihnen unterzeichneten Maklerauftrages selbstverständlich auch als Mietinteressent einen aktiven Suchauftrag erteilen. Ein solcher Maklerauftrag kommt nicht mit der Registrierung als Mietinteressent zustande, sondern nur, wenn Sie einen Maklerauftrag für die Suche nach einem Mietobjekt unterschreiben.
Aufgrund Ihres Maklerauftrages suchen wir aktiv für Sie nach neuen Mietobjekten. Es handelt sich nicht um Mietobjekte, für die wir bereits vom Vermieter einen Maklerauftrag haben. Wenn Sie auch über diese Objekte informiert werden wollen, registrieren Sie sich bitte einfach zusätzlich als Interessent für unsere provisionsfreien Mietobjekte.
Nur wenn Sie uns ausdrücklich einen Maklerauftrag für Ihre Immobiliensuche erteilen, suchen wir aufgrund Ihres Auftrages aktiv nach neuen Objekten für Sie. Dieser Service ist insbesondere für diejenigen Mietinteressenten interessant, die von weiter weg ins Allgäu ziehen und darauf angewiesen sind, gegebenenfalls an einem Tag mehrere Objekte besichtigen zu können. Ohne Suchauftrag haben diese Interessenten im Regelfall das Problem, dass andere Mietwohnungen bereits vergeben sind, bevor sie selbst zu einer Besichtigung anreisen können.
Unsere Maklerkosten werden teilweise auch von Arbeitgebern übernommen, die für ihr Personal Wohnungen im Allgäu suchen.
Fragen Sie gerne Ihren Arbeitgeber, ob dieser die Kosten für die Vermittlung einer Wohnung durch uns übernehmen würde. In diesem Fall erteilt uns dann Ihr Arbeitgeber den Suchauftrag für ein Objekt für Sie. Eine Provision fällt für den Arbeitgeber nur dann an, wenn tatsächlich ein Mietvertrag über ein von uns nachgewiesenes Objekt zustande kommt.
Wir sind gerne bereit für Arbeitgeber mit laufendem Wohnungsbedarf Sonderkonditionen anzubieten. Jeder Arbeitgeber in der Region ist für uns Allgäuer wichtig und wir möchten hierzu auch gerne unseren Beitrag leisten.